Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden
Das BMFSFJ hat den Referentenentwurf des Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt veröffentlicht. Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode soll damit noch ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Der Referentenentwurf des „Gewalthilfegesetzes“ war bereits für den Sommer 2024 angekündigt worden. Medienberichten zufolge gab es Vorbehalte aus dem Bundesfinanzministerium.
Der Entwurf wird nun in die Länder- und Verbändeanhörung geschickt. Danach soll er ins Kabinett eingebracht werden. Ziel ist, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Bei der Vorstellung des Lagebilds „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ appellierte Bundesfamilienministerin Lisa Paus bereits an den Bundestag, das Gesetz zu beschließen.
Sicherung des Hilfesystems – Zugangshindernisse abbauen
Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht die bundesweite Absicherung des kostenfreien und niedrigschwelligen Zugangs zu Schutz und Beratung für die gewaltbetroffene Person über einen Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung. Die Länder werden verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen bereitzustellen. Es sollen durch die gesetzlichen Regelungen bestehende Zugangshindernisse bei der Inanspruchnahme von Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen abgebaut und Versorgungslücken geschlossen werden.
Der Gesetzentwurf regelt weiterhin einheitliche Grundsätze für Träger von Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sowie Mindeststandards für die Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen selbst.
Keine „Freiwilligkeit“ der Finanzierung von Angeboten auf Landesebene mehr
Um ein bedarfsgerechtes Netz an Angeboten zur Verfügung zu stellen, werden die Länder zudem verpflichtet, eine Analyse der Ausgangssituation durchzuführen und den tatsächlichen Bedarf an Schutz- und Beratungsangeboten entsprechend der Bedarfe verschiedener Personengruppen zu ermitteln. Darauf aufbauend sollen die Länder die Weiterentwicklung des Hilfesystems planen. Der Gesetzentwurf enthält eine Verordnungsermächtigung für eine Bundesstatistik und sieht eine Gesetzesevaluierung vor. Der Schutz personenbezogener Daten wird durch die Datenschutz-Grundverordnung, soweit die Datenverarbeitung zulässig und erforderlich ist, in Verbindung mit landesrechtlichen Regelungen gewährleistet.
Durch die bundesgesetzliche Regelung werde die Voraussetzung für eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung des Hilfesystems geschaffen, so heißt es im Entwurf. Die „Freiwilligkeit“ der Finanzierung von Angeboten auf Landesebene entfällt. Der Bund übernimmt zudem Verantwortung, indem er sich an der Regelfinanzierung des spezifischen Hilfesystems beteiligt.