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BMF legt Entwurf des Familienentlastungsgesetzes vor

- Gesetzgebung

Kindergeld soll ab 1.7. erhöht werden

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Entwurf des Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG) vorgelegt. Um Familien zu stärken und zu entlasten, wird das Kindergeld pro Kind voraussichtlich ab 1.7.2019 um 10 Euro pro Monat erhöht. Zudem steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend. Zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger und zum Ausgleich der kalten Progression werden außerdem der Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 nach rechts verschoben.

 

Anpassung wurde Eltern im Koalitionsvertrag versprochen

Das Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG) setzt entsprechende Vereinbarungen des Koalitionsvertrags um. Zur Anhebung des Grundfreibetrags sowie des Kinderfreibetrags ist der Gesetzgeber aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet. Durch die regelmäßigen Anpassungen soll sichergestellt werden, dass das Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern steuerfrei bleibt.  

Sie finden den Referentenentwurf auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

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