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BfJ veranstaltete Expertentagung zur Auslandsadoption

- Gesetzgebung

Thema: gesetzliche Neuregelungen zu internationalen Adoptionen

Auf Einladung des Bundesamts für Justiz (BfJ) kamen Expertinnen und Experten aus ganz Deutschland zu einer Onlinetagung zusammen. Anlass waren die gesetzlichen Neuregelungen zu internationalen Adoptionen, die zum 1.4.2021 mit dem Adoptionshilfegesetz in Kraft getreten sind. An der Tagung nahmen dieses Jahr Vertreterinnen und Vertreter

  • der Zentralen Auslandsvermittlungsstellen der Landesjugendämter,
  • der anerkannten Auslandsvermittlungsstellen im Bereich der Auslandsadoption,
  • des Bundesministeriums der Justiz,
  • des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
  • des Bundesministeriums des Innern und für Heimat,
  • des Auswärtigen Amts,
  • der spezialisierten Familiengerichte

teil. Die Teilnehmenden diskutierten erste Erfahrungen mit den reformierten gesetzlichen Vorschriften zur Auslandsadoption.

 

Haager Adoptionsübereinkommen seit 2002 in Kraft

BfJ-Präsidentin Veronika Keller-Engels und Abteilungsleiter Stefan Schlauß begrüßten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung. Sie hoben gleich zu Beginn die Bedeutung der Reform im Einklang mit den Zielsetzungen des Haager Adoptionsübereinkommens zum Schutz von Kindern hervor. In Deutschland ist dieses seit März 2002 in Kraft. Weltweit sind über 100 Staaten dem Übereinkommen beigetreten. Deutsche Zentrale Behörde nach dem Übereinkommen auf Bundesebene ist das BfJ. Es koordiniert die Tätigkeit der verschiedenen inländischen Stellen und ist an Verfahren vor den Familiengerichten zur Anerkennungs- und Wirkungsfeststellung von Auslandsadoptionen beteiligt.

Die Wahrnehmung der Aufgabe der Einzelfallvermittlung eines Kindes aus dem Ausland obliegt den zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter sowie den staatlich anerkannten Auslandsvermittlungsstellen der Freien Träger im Rahmen der ihnen erteilten besonderen Zulassung.

 

Austausch über die ersten Erfahrungen in der Praxis

Die Vertreterinnen und Vertreter der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Ministerien gaben einen Überblick über die Neuregelungen sowie die aktuellen Herausforderungen. Ein Kernanliegen des Adoptionshilfegesetzes ist die Eindämmung von solchen internationalen Adoptionen, die ohne die Vermittlung einer Auslandsvermittlungsstelle durchgeführt werden.

Christian Braun, Richter am Amtsgericht Frankfurt/M., stellte das gerichtliche Anerkennungsverfahren nach neuem Recht dar. Ohne die Vermittlung durch Auslandsvermittlungsstellen durchgeführte internationale Adoptionen sind in Deutschland im Regelfall nicht mehr anerkennungsfähig. Unter der Leitung von Claudia Ramser, Leiterin des Referats für Auslandsadoption im BfJ, folgte ein intensiver Austausch über die ersten Erfahrungen in der Praxis. Auch der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Adoption wurde diskutiert.

Weiterführende Informationen

Im FamRZ-Artikel „Das Adoptionshilfe-Gesetz“ stellt Stefan Schlauß alle wesentlichen Neuerungen durch das Gesetz vor. Außerdem erläutert er die Änderungen für das familiengerichtliche Anerkennungsverfahren nach § 2 AdWirkG.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat Empfehlungen veröffentlicht, die die rechtlichen Neuregelungen in den Blick nehmen und die Umsetzungsschritte und Bedarfe ausloten, die für die Fachpraxis der Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland daraus folgen.

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesamts für Justiz Nr. 10/2022 vom 22.2.2022

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