Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Bestellungsverfahren von Nachlasspflegern

Petitionsausschuss setzt sich für Modernisierung ein

In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Petitionsausschuss einstimmig, eine Petition mit der Forderung nach Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hinsichtlich der Bestellung von Nachlasspflegern dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen. Die Fraktionen erhalten die Vorlage zur Kenntnis.

 

Verpflichtung per Telefax statt "mittels Handschlags an Eides statt"

Die Petition fordert, u.a. auf die in Paragraf 1789 BGB enthaltene Regelung zu verzichten. Diese sehe vor, dass der Nachlasspfleger vom zuständigen Gericht bestellt werde und mittels Handschlag an Eides statt zu treuer und gewissenhafter Führung seines Amtes zu verpflichten sei. "Mit dieser Vorschrift wollte der Gesetzgeber die Bedeutung des Bestellungsaktes unterstreichen", heißt es in der Vorlage. In der Praxis sei es so, dass bei einer Nachlasspflegschaft oft einige Tage nach der eigentlichen Bestellung gewartet werden müsse, bis sowohl der zuständige Rechtspfleger als auch der Nachlasspfleger Zeit für eine persönliche Verpflichtung - den Handschlag an Eides statt - hätten.

Aus Sicht der Petenten sei eine Verpflichtung per Telefax zeitgemäßer. Der Sicherungszweck der Nachlasspflegschaft könne auch besser wahrgenommen werden, wenn dem Nachlasspfleger der Bestellungsbeschluss per Fax übermittelt wird, damit sein Amt beginnt. So kann er sofort Sicherungsmaßnahmen – wie etwa Wohnungsdurchsuchungen – ergreifen.

 

Überarbeitung des Bestellungsverfahrens ohnehin in Arbeit

Nach Auffassung des Petitionsausschusses ist das noch aus der Entstehungszeit des BGB stammende Vormundschaftsrecht "insgesamt modernisierungsbedürftig". Das gelte auch für die Form der Bestellung eines Vormundes oder Pflegers. Die Bundesregierung habe mitgeteilt, dass sie derzeit Vorschläge zu einer umfassenden Modernisierung des Vormundschaftsrechts erarbeite, heißt es in der Beschlussempfehlung weiter. Vorgesehen sei die Neufassung der Paragrafen 1773 bis 1895 BGB. "Nach den derzeitigen Planungen wird dabei auch die vom Petenten kritisierte Regelung jedenfalls für beruflich tätige Vormünder und Pfleger durch ein zeitgemäßes Bestellungsverfahren ersetzt", schreiben die Abgeordneten.

Die Materialüberweisung begründen sie damit, dass die Petition aus ihrer Sicht geeignet ist, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. Zudem solle sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis gegeben werden, da sie "als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erscheint".

 

Quelle: Aktuelle Meldung des Bundestags (hib 744/2018) vom 10.10.2018

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