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Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt im Familienverfahren

BMJV veröffentlicht Gesetzentwurf

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 22.5.2026 einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz veröffentlicht. Ziel ist es, Betroffene von häuslicher Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren besser zu schützen und zugleich die Stellung von Kindern im Verfahren zu stärken.

Nach dem Entwurf soll insbesondere ein neuer Wahlgerichtsstand eingeführt werden. Gewaltbetroffene Elternteile sollen dadurch in bestimmten Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen die Möglichkeit erhalten, Verfahren nicht am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes führen zu müssen. Damit soll verhindert werden, dass ihr Aufenthaltsort im gerichtlichen Verfahren bekannt wird.

 

Familiengerichte sollen Gewalt früher erkennen

Der Entwurf sieht zudem vor, die Amtsermittlungspflicht der Familiengerichte bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt zu konkretisieren. Gerichte sollen solchen Hinweisen frühzeitig nachgehen, um erforderliche Schutzmaßnahmen rechtzeitig treffen zu können. Zugleich soll klargestellt werden, dass Familiengerichte in Fällen häuslicher Gewalt nicht aktiv auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken sollen.

Verbessert werden soll auch der Informationsfluss zwischen den an Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren beteiligten Stellen. Darüber hinaus sollen Familienrichterinnen und Familienrichter künftig über Grundkenntnisse zu Dynamiken und Auswirkungen häuslicher Gewalt verfügen müssen.

Auch das Scheidungsrecht soll angepasst werden. Gesetzlich klargestellt werden soll, dass in Fällen häuslicher Gewalt eine Scheidung in der Regel bereits vor Ablauf des Trennungsjahres möglich ist.

 

Stärkere Beteiligung von Kindern

Kinder ab 14 Jahren sollen erweiterte Möglichkeiten erhalten, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen. Auch Pflegeeltern sollen besser eingebunden werden. Die Stellung des Verfahrensbeistands soll unter anderem dadurch gestärkt werden, dass Eltern verpflichtet werden, ein persönliches Gespräch des Verfahrensbeistands mit dem Kind zu ermöglichen.

Weitere Änderungen betreffen die Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren. So sollen Verfahren zur elterlichen Sorge künftig auch durch einen gerichtlich gebilligten Vergleich beendet werden können. Daneben sind Anpassungen im Beschwerde- und Nachlassverfahren sowie Änderungen etwa im Gerichtsdolmetschergesetz vorgesehen.

Der Gesetzentwurf wurde an Länder und Verbände versandt. Stellungnahmen können bis zum 10.7.2026 abgegeben werden.

Die Bundesregierung treibt derzeit mehrere Vorhaben zur Stärkung des Gewaltschutzes voran; eine Übersicht hierzu bietet der Übersichts-Beitrag „Gewaltschutz im Umbruch“.

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