Kabinett beschließt Gesetzentwurf
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung beschlossen. Dieses sieht u.a. vor, dass die seit ihrer Einführung unverändert gebliebenen Stundensätze für Berufsvormünder um durchschnittlich 17 % erhöht werden. Darüber hinaus ist eine Modernisierung des Systems vorgesehen.
Existenzsichernde Finanzierung der Betreuungsvereine
Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll eine
- rechtstechnisch einfach und schnell umsetzbare,
- Qualitätsaspekte berücksichtigende,
- angemessene
Anpassung der seit mehr als 13 Jahren unveränderten Vergütung beruflicher Betreuer erfolgen. Diese soll insbesondere auch geeignet sein, eine existenzsichernde Finanzierung der Betreuungsvereine sicherzustellen.
Die Erhöhung der Betreuer- und Vormündervergütung gilt entsprechend auch für die Vergütung von Pflegern und Verfahrenspflegern. Auch der zur Differenzierung der Betreuervergütung verwendete Begriff "Heim" soll modernisiert und an die Vielfalt der Wohnformen für Menschen mit Unterstützungsbedarf angepasst werden. Der Gesetzentwurf setzt die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode um.
Der Regierungsentwurf des Gesetzes ist auf der Website des BMJV abrufbar.