Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Verordnungsentwurf
Der Umgang mit elektronischen Behördenakten soll für die Gerichte erleichtert werden. Die Standards für die Übermittlung an die Gerichte sollen vereinheitlicht werden. Das sieht ein Entwurf für eine Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat.
Volltext: Referentenentwurf einer Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren
Ziel: unkomplizierte, schnelle Übermittlung – auch über Ländergrenzen hinweg
Bisher werden die Akten sehr uneinheitlich und überwiegend ohne maschinenlesbaren Datensatz übermittelt, was die Handhabung durch die Justiz erheblich erschwert. Die Verordnung sieht bundeseinheitliche technische Rahmenbedingungen vor. Der Entwurf regelt, dass elektronische Akten an Gerichte elektronisch übermittelt werden sollen und macht dazu verschiedene technische Vorgaben, insbesondere:
- Elektronische Dokumente einer Akte sind grundsätzlich auf dem sicheren Übermittlungsweg zwischen dem besonderen elektronischen Behördenpostfach der Behörde und der elektronischen Poststelle des Gerichts zu übermitteln.
- Für die Übermittlung wird das Dateiformat PDF festgelegt.
- Es werden Mindestanforderungen an einen strukturierten maschinenlesbaren Datensatz festgelegt, der einer elektronischen Akte bei der Übermittlung beigefügt werden soll.
Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 6.12.2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.
Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 28.10.2024