Impulse für die rechtspolitische Entwicklung
Unter dem Vorsitz des Landes Thüringen fand am 15.11.2018 die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin statt. Dabei kam es auch zur Abstimmung über einige für Familienrechtler interessante Beschlüsse. Diese haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen.
Fixierung in Einrichtungen
Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 24.7.2018 (2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16) zu den Anforderungen an Fixierungen in der öffentlichrechtlichen Unterbringung befasst. Sie sind der Auffassung, dass diese Anforderungen grundsätzlich auch bei weiteren freiheitsentziehenden Maßnahmen zu beachten sind. Zum Beschluss:
Zivilprozess durch Reformen stärken
Übereinstimmung bestand darin, dass auch künftig eine effiziente, moderne und zukunftsoffene Ziviljustiz gewährleistet werden müsse. Die Justizministerkonferenz hält es daher für wichtig, dass die in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zivilprozessualer Reformbedarf“ und weiteren Länderarbeitsgruppen begonnene Prüfung und gegebenenfalls Erarbeitung von Reformvorschlägen fortgeführt wird. Zum Beschluss:
Zivilprozess durch Reformen stärken
Besserer Opferschutz in Gewaltschutzverfahren
Die Justizministerinnen und Justizminister wollen Opfer in Gewaltschutzverfahren besser schützen. Sie fordern daher gesetzliche Verbesserungen. Zum Beschluss:
Besserer Opferschutz in Gewaltschutzverfahren
Zeugnisverweigerungsrecht für schutzbedürftige persönliche Nähebeziehungen
Die Justizministerkonferenz befasste sich weiterhin mit dem Abschlussbericht der Länder-Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses „Zeugnisverweigerungsrecht für schutzbedürftige persönliche Nähebeziehungen“. Sie teilt die Einschätzung der Länder-Arbeitsgruppe, dass die gegenwärtige Ausgestaltung der Zeugnisverweigerungsrechte nicht alle gesellschaftlich anerkannten Formen des Zusammenlebens in der heutigen Zeit abbildet. Zum Beschluss:
Geschlechterparität bei ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern
Ein von den Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder vorgelegter Beschluss wurde ebenfalls erörtert. Die Justizministerinnen und Justizminister sehen in § 44 Abs. 1a des Deutschen Richtergesetzes weiterhin eine ausreichende gesetzliche Regelung zur Sicherstellung einer angemessenen Berücksichtigung von Frauen und Männern bei der Besetzung von ehrenamtlichen Richterstellen. Zum Beschluss:
Entwicklung der Geschlechterparität bei ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern