Neuregelung und Modernisierung
Das BMJV hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Berufsrecht der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften neu geregelt und modernisiert werden soll. Der Referentenentwurf ist hier abrufbar.
Neuregelungen des Berufsrechts
Das Berufsrecht der Berufsausübungsgesellschaften entspricht vielfach nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Zusammenarbeit der jeweiligen Berufsträger. Der Entwurf sieht daher eine umfassende Neuregelung in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Patentanwaltsordnung (PAO) und dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) vor.
Ziel dabei ist es, der Rechtsanwaltschaft, der Patentanwaltschaft und den Steuerberatern gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren. Außerdem sollen weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen geschaffen und die interprofessionelle Zusammenarbeit erleichtert werden. Zudem wird die Berufsausübungsgesellschaft als zentrale Organisationsform anwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Handelns anerkannt.
Modernisierung des Berufsrechts
Darüberhinausgehend soll das Berufsrecht durch den Gesetzentwurf modernisiert werden. Insbesondere wird das Verbot der Interessenkonflikte zukünftig auch in Hinblick auf sogenannte Sozietätssachverhalte in der BRAO, der PAO und dem StBerG unmittelbar geregelt. Außerdem werden die Berufsordnungen an die rechtlichen oder tatsächlichen Entwicklungen angepasst.