Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Bericht zu freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Kindern

Praxis kommt den Vorgaben nicht vollumfänglich nach

Die Bundesregierung hat den „Untersuchungsbericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern“ als Unterrichtung (BT-Drucks. 20/8000) vorgelegt. Der Bericht geht zurück auf eine Empfehlung des Rechtsausschusses aus der 18. Wahlperiode. Dieser hatte die Bundesregierung aufgefordert, die Auswirkungen des Gesetzes innerhalb von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten im Lichte der Schutzbedürftigkeit der betroffenen Kinder zu untersuchen. Im Fokus sollten hierbei insbesondere die Art und Häufigkeit von familiengerichtlich angeordneten freiheitsentziehenden Maßnahmen sowie die Auswirkungen der durch dieses Gesetz vorgenommenen Änderungen in § 167 FamFG auf die Anwendungspraxis stehen.

 

Keine einheitliche Vorgehensweise in den Familiengerichten

Im Ergebnis kommt der Bericht zu dem Schluss, „dass sich das Genehmigungserfordernis in der Praxis bewährt hat, verdeutlicht im Ergebnis aber zugleich auch einen Verbesserungsbedarf insbesondere im Hinblick auf Information und Sensibilisierung der betroffenen Akteure“, heißt es in der Unterrichtung. Die Einführung der familiengerichtlichen Genehmigungspflicht werde von allen befragten Personen positiv bewertet. Hinsichtlich der Umsetzung des Genehmigungsverfahrens in der Familiengerichtsbarkeit heißt es im Bericht, dass die Ergebnisse der Aktenanalyse auf deutliche Abweichungen zu den gesetzlichen Vorgaben hinweisen. Eine einheitliche Vorgehensweise sei nicht zu beobachten.

Dies erschwert die Bewertung des Gesetzes an sich, da die Praxis den Vorgaben nicht vollumfänglich nachkommt. Gleichzeitig zeigt sich, dass das Gesetz dort seine Grenze findet, wo es in der Praxis auf Bedingungen trifft, die eine ordnungsgemäßen Anwendung erschweren. So etwa, wenn es an einer ausreichenden personellen Ausstattung fehlt.

Zu den wesentlichen Empfehlungen des Untersuchungsberichtes gehören eine „grundsätzliche Sensibilisierung“ zum Thema Freiheitsentziehung sowie zum familiengerichtlichen Genehmigungsbedarf freiheitsentziehender Maßnahmen. Ferner wird unter anderem vorgeschlagen, die Genehmigungspflicht auf die „allgemeine Bewegungsfreiheit“ sowie auf Zwangsbehandlungen zu erweitern. Dem Bericht angefügt ist zudem die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Empfehlungen, unter anderem zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

 

Quelle: Heute im Bundestag (hib) Nr. 846/2023 vom 13.11.2023

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