Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Bereinigung des Namensänderungsgesetzes

Überholte historische Begriffe sollen ersetzt werden

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ vorgelegt. Dieser steht am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

 

Keine inhaltlichen Änderungen geplant

Wie die beiden Fraktionen in der Vorlage ausführen, ist das Namensänderungsgesetz vom 5.1.1938 nach Artikel 125 des Grundgesetzes Bundesrecht geworden und gilt als solches fort. In der letzten Volltextveröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 1.1.1962 seien verschiedene historische Begriffe beibehalten worden und deshalb nach wie vor in dem Gesetz enthalten. Zum Beispiel enthält der geltende Gesetzestext einige überholte sprachliche Bezüge zum ursprünglichen Reichsrecht wie „Reichsminister des Innern“.

Diese sollen durch das jetzt vorgelegte Änderungsgesetz bereinigt „und der Text den Erfordernissen der Kompetenzverteilung nach dem Grundgesetz angepasst werden“. Diese Bereinigung des Namensänderungsgesetzes soll der Vorlage zufolge ohne inhaltliche Änderung des geltenden Rechts erfolgen.

Volltext: BT-Drucks. 19/26177 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

 

Quelle: Heute im Bundestag (hib) Nr. 119/2021 vom 27.1.2021

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