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Bekämpfung von Kindergeldmissbrauch

- Gesetzgebung

Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vorgelegt. Damit soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit als Teil der Zollverwaltung (FKS) bei der Bekämpfung von

  • illegaler Beschäftigung,
  • Sozialleistungsmissbrauch,
  • Schwarzarbeit

weiter gestärkt werden. Zusätzlich soll auch eine zielgenaue Änderung der Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch erfolgen, um Kindergeldmissbrauch zu verhindern. Es könne nicht ausgeschlossen werden, so heißt es im Entwurf, dass vom Kindergeld eine nicht beabsichtigte Anreizwirkung für einen Zuzug aus anderen Mitgliedstaaten ausgehe.

 

Verschiedene Maßnahmen gegen Kindergeldmissbrauch geplant

Um einer unangemessene Inanspruchnahme von Kindergeld in Deutschland künftig entgegenzuwirken, sind mehrere Maßnahmen geplant.  So soll der Prüfungsauftrag der FKS im Hinblick auf Anhaltspunkte für unberechtigten Kindergeldbezug erweitert werden. Gleichzeitig soll eine Sofortmitteilungspflicht gegenüber den zuständigen Familienkassen geschaffen werden.

Vorgesehen sind außerdem

  • eine stärkere Verknüpfung des Kindergeldanspruchs mit dem Freizügigkeitsrecht,
  • eine eigene diesbezügliche Prüfungskompetenz der Familienkasse,
  • ein Leistungsausschluss für neu zugezogene, nicht erwerbstätige Unionsbürger in den ersten drei Monaten.

Für die Familienkasse wird die Möglichkeit geschaffen, laufende Kindergeldzahlungen in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einzustellen. Diese bereits im Bereich der Arbeitsförderung vorhandene Verfahrensweise wird auf das Kindergeldrecht übertragen.
Mit dem Gesetz verbunden ist darüber hinaus eine entsprechende Anpassung der Personalausstattung der Zollverwaltung, des Informationstechnikzentrums Bund und der Familienkassen.

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