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Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

BMJV veröffentlicht Gesetzesentwurf

Das BMJV hat gestern den Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder veröffentlicht. Dieser setzt das Reformpaket des BMJV vom 1.7.2020 um.

 

Kernpunkte des Gesetzentwurfs

Der erste Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist eine Verschärfung des Strafrechts. So sollen unter anderem die Grundtatbestände der sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie Verbreitung, Besitz und Besitzverschaffung von Kinderpornografie künftig als Verbrechen eingestuft und mit längeren Freiheitsstrafen geahndet werden. Zum anderen sieht der Entwurf eine bessere Prävention sowie Qualifizierung der Justiz vor. So sollen beispielsweise Qualifikationsanforderungen für Familienrichter, Jugendstaatsanwälte sowie Verfahrensbeistände von Kindern gesetzlich geregelt werden. Auch die persönliche Anhörung von Kindern in Kindschaftsverfahren soll altersunabhängig vorgeschrieben werden. Der dritte Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist eine effektive Strafverfolgung. Bei schwerer sexualisierter Gewalt gegen Kinder soll die Anordnung von Untersuchungshaft unter erleichterten Voraussetzungen möglich sein. Auch Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung sind im Entwurf vorgesehen.

Bis zum 14.9.2020 können Länder und Verbände zum Gesetzentwurf Stellung nehmen. Dieser ist hier abrufbar.

 

Quelle: Pressemitteilung des BMJV v. 31.8.2020

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