Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Bedarf an Ganztagsangeboten für Grundschulkinder steigt wieder

- Gesetzgebung

Bundesregierung legt dritten Bericht zum Ausbaustand vor

Nach einer Phase der Stagnation ist der Bedarf an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Grundschulkinder im Jahr 2024 erstmals wieder gestiegen. Bundesweit wünschten sich 65 % der Eltern eines Kindes im Grundschulalter eine Bildung und Betreuung in einer Ganztagsschule, einer Tageseinrichtung oder in einer anderen ganztägigen Angebotsform. Dies entspricht einem Anstieg um einen Prozentpunkt gegenüber dem Vorjahr. Auch der Bedarf an Übermittagsbetreuung bis mindestens 14 Uhr nahm zum zweiten Mal in Folge um einen Prozentpunkt zu. Grundlage ist der Dritte Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder, den die Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegt hat (BT-Drucks. 21/3295).

 

Rechtsanspruch ab 2026/27 im Blick

Zwar nimmt die Inanspruchnahme ganztägiger Angebote moderat zu, die bestehende Bedarfslücke könne jedoch nicht geschlossen werden, da auch der elterliche Bedarf weiter wachse. Nach Angaben der Bundesregierung betrifft der zusätzliche Ausbaubedarf nahezu ausschließlich die westdeutschen Länder. Um allein den Bedarf für Kinder der ersten Klassenstufe zu decken, werden bis zum Schuljahr 2026/2027 je nach Entwicklung des Elternbedarfs zwischen 30.000 und 65.000 zusätzliche Plätze benötigt.

Mit Blick auf den ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern sieht die Bundesregierung dennoch positive Entwicklungen. Die Länder gehen überwiegend davon aus, zum Start des Rechtsanspruchs ein zumindest weitgehend bedarfsdeckendes Angebot vorhalten zu können, sofern die derzeitige Ausbaugeschwindigkeit insbesondere in Westdeutschland beibehalten wird.

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