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Bayerisches Familiengeld und Landespflegegeld kommen

- Gesetzgebung

Neue Landesleistungen werden in Bayern ab 1.9. gezahlt

In der Sitzung des Bayerischen Landtags am 11.7.2018 wurde der Nachtragshaushalt verabschiedet. Damit sind nun – noch vor der Landtagswahl – das bayerische Landespflegegeld und das bayerische Familiengeld gesichert. Die beiden bundesweit einzigartigen Landesleistungen werden ab 1.9. erstmals ausgezahlt.

 

250 Euro für jedes Kind im 2. Und 3. Lebensjahr

Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern künftig für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr – also vom 13. bis zum 36. Lebensmonat – 250 Euro pro Monat. Ab dem dritten Kind erhalten die Eltern sogar 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld zahlt Bayern für Kinder, die ab dem 1.10.2015 geboren sind. Die Leistung gibt es für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.

Auch bei Mehrlingen wird Familiengeld für jedes Kind gezahlt. Dabei wird die finanziell vorteilhafteste Förderung zu Grunde gelegt. Bei Drillingen gilt daher jedes Kind als Drittes – so erhalten alle drei Kinder jeweils 300 Euro Familiengeld. Wer in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss für den Erhalt der Leistung keinen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Zentrum Bayern Familie und Soziales unter „Bayerisches Familiengeld“.

 

1.000 Euro pro Jahr für Pflegebedürftige

Mit dem Landespflegegeld unterstützt die Bayerische Staatsregierung Pflegebedürftige mit einem Betrag in Höhe von jährlich 1.000 Euro. Berechtigt ist, wer den Hauptwohnsitz in Bayern und mindestens Pflegegrad 2 hat. Die Empfänger können selbst entscheiden, wofür sie das Geld verwenden. Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml sagte anlässlich der Einführung der Landesleistung:

Mit dem Landespflegegeld bekommen Pflegebedürftige mehr finanziellen Spielraum, um zum Beispiel Angehörigen oder anderen Menschen, die sie bei der Bewältigung ihres schwierigen Alltags unterstützen, eine materielle Anerkennung zukommen zu lassen. Wir müssen Menschen in herausfordernden Lebenssituationen mit besonders viel Respekt und Achtung begegnen. Viele Menschen haben den Wunsch, möglichst zu Hause in ihrem gewohnten Umfeld sterben zu können. Das schließt insbesondere auch die stationären Einrichtungen der Pflege ein.

Eine Anrechnung der Hilfe zur Pflege wird es nicht geben. Das Landespflegegeld ist Teil des Pflegepaketes, das die Staatsregierung im Mai 2018 beschlossen hat. Darin enthalten ist auch ein Fünf-Millionen-Euro-Programm für mindestens 500 neue Plätze für die Kurzzeitpflege in Bayern.

Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen und das Antragsformular zum Download stehen unter www.landespflegegeld.bayern.de zur Verfügung.

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