Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Ausweitung der Kinderkrankentage gebilligt

Beschlüsse der 999. Bundesratssitzung am 18.1.2021

In einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung hat der Bundesrat heute unter anderem die befristete Ausweitung der Kinderkrankentage gebilligt. Damit wurde der Beschluss der Besprechung der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom 5.1.2021 umgesetzt.

Damit steigt das Kinderkrankengeld gesetzlich Versicherter für das Jahr 2021 von 10 auf 20 Arbeitstage pro Elternteil und von 20 auf 40 Tage für Alleinerziehende. So soll sichergestellt werden, dass Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen können. Der Anspruch gilt somit nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas, Schulen oder Betreuungseinrichtungen pandemiebedingt geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet sind. Zudem besteht der Anspruch unabhängig davon, ob die Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann.

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