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Aussetzung des Familiennachzugs bis Juli 2018

Bundesrat billigte am 2.3.2018 entsprechenden Gesetzesbeschluss

Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt bis Ende Juli 2018 ausgesetzt. Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am 2.3.2018 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 1.2.2018. Dieser geht auf einen Kompromiss von CDU, CSU und SPD aus den Koalitionsverhandlungen zurück.

 

Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen

Bis zum 31.7.2018 bleibt es dabei: Flüchtlinge, die keinen vollen, sondern nur einen so genannten subsidiären Schutz in Deutschland erhalten, dürfen ihre nahen Angehörigen nicht nachholen. Ab dem 1.8.2018 sollen monatlich insgesamt 1.000 Ehepartner und minderjährige Kinder subsidiärer Flüchtlinge oder Eltern minderjähriger Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten. Die Einzelheiten dazu sollen in einem weiteren Bundesgesetz geregelt werden.

Die Aussetzung des Familiennachzugs hatte der Bundestag 2016 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise beschlossen – damals eigentlich befristet bis zum 16.3.2018. Diese Frist wird nun um viereineinhalb Monate verlängert.

 

Härtefallregeln unberührt

Die Härtefallregelungen des Aufenthaltsgesetzes, die eine Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären Gründen zulassen, bleiben unberührt. Gleiches gilt für die Möglichkeit für oberste Landesbehörden, aus humanitären Gründen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anzuordnen. Sie werden nicht auf das Kontingent angerechnet.

Mit dem Bundesratsbeschluss ist das parlamentarische Verfahren beendet. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet. Es kann nach dessen Unterzeichnung im Bundesgesetzblatt verkündet werden und anschließend in Kraft treten.

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesrats vom 3.2.2018

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