Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Auskunftsrecht bei heterologer Zeugung

- Gesetzgebung

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit

Wie die Bundesrechtsanwaltskammer meldet, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereits Anfang Oktober den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen vorgelegt. Dieses soll die Möglichkeit der Geltendmachung des von der Rechtsprechung entwickelten Anspruchs auf Kenntnis der Abstammung ausdrücklich gesetzlich regeln.

Personen, die durch eine heterologe Verwendung von Samen gezeugt wurden, sollen künftig durch Nachfrage bei einer zentralen Stelle Kenntnis über ihre Abstammung erlangen können. Zu diesem Zweck soll ein zentrales Samenspenderregister beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information eingerichtet und geführt werden. Die Daten des Spenders sollen dort 110 Jahre gespeichert und danach gelöscht werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass der Samenspender in diesen Fällen weder durch das Kind noch durch dessen Eltern als rechtlicher Vater in Anspruch genommen werden kann.

 

Siehe auch: Regeln für Elternschaft bei Samenspende – Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht- und Verbraucherschutz

Volltext: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen

Quelle: Nachrichten der Bundesrechtsanwaltskammer vom 12. Oktober 2016

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