Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf

Die Bundesregierung hat am 10.2.2021 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften beschlossen. Das Gesetz soll eine möglichst umfassende und medienbruchfreie Kommunikation aller Akteurinnen und Akteure mit den Gerichten auf elektronischem Weg ermöglichen.

 

Abbau von Hürden bei der Übermittlung elektronischer Dokumente

Mit dem Gesetz wird eine rechtliche Grundlage geschaffen für ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) (§ 130a Absatz 4 Nummer 4 neu ZPO bzw. Parallelvorschriften in den anderen Verfahrensordnungen). Damit können

  • Bürgerinnen und Bürger,
  • Unternehmen,
  • Organisationen,
  • Verbände,
  • Sachverständige,
  • Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher,
  • Dolmetscherinnen und Dolmetscher
  • Sozialverbände,
  • Gewerkschaften
  • Arbeitgeberverbbände

Dokumente auf elektronischem Weg an die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden übersenden. Die Behörden können damit umgekehrt aber auch Dokumente elektronisch adressieren. Der Zugang zum Recht wird auf zusätzliche digitale Zugangsmöglichkeiten erstreckt und auf diese Weise werden Medienbrüche bei der elektronischen Aktenbearbeitung vermieden, Arbeitsabläufe optimiert und Verfahren effizienter. Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, die nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) zu errichtenden Nutzerkonten des Portalverbundes in die Kommunikation mit den Gerichten einzubinden.

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