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Anträge zur Ausbildungsförderung im Bundesrat

- Gesetzgebung

Tagesordnung der 966. BR-Sitzung am 23.3.2018

Der Bundesrat befasst sich in seiner nächsten Sitzung am 23.3.2018 u.a. mit der Ausbildungsförderung. Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen stellen im Plenum einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföGÄndG) vor. Zum gleichen Thema steht ein Entschließungsantrag auf der Tagesordnung.

 

Gesetzesinitiative zur Erhöhung der BAföG-Wohnpauschalen

BAfög-Empfängerinnen und -empfänger sollen nach Ansicht von Berlin, Brandenburg und Bremen mehr Unterstützung bei den Wohnkosten erhalten. Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, sollen monatlich 300 Euro für ihre Unterbringung erhalten. Das wären 50 Euro mehr als bislang gesetzlich vorgesehen. In den Fällen, in denen der Bedarf von 300 Euro nicht kostendeckend ist, könnte er sich um bis zu 100 Euro monatlich erhöhen. Für zusätzliche Heizkosten sollen monatlich 50 Euro geltend gemacht werden können.

Zur Begründung verweisen die Initiatoren auf den erheblichen Anstieg der Wohnkosten für Auszubildende in den vergangenen Jahren. Die letzte Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze im Jahr 2016 reiche nicht mehr aus, um die Kosten zu decken. Im Gegensatz zu Studierenden, die noch bei den Eltern wohnen, könnten alleinlebende BAföG-Empfängerinnen und -empfänger keine zusätzlichen Leistungen nach dem SGB II beantragen. Sie seien deshalb auf einen kostendeckenden BAföG-Satz angewiesen. Der Gesetzesantrag wird am 23.3.2018 im Plenum vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.

 

Entschließungsantrag zu Verbesserungen bei der Ausbildungsförderung

Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen haben dem Bundesrat zum Thema Ausbildungsförderung zudem einen Entschließungsantrag zu weiteren Verbesserungen im Ausbildungsförderungsrecht vorgelegt. Ziel der Initiative ist eine zügige Befassung von Bund und Ländern mit den bestehenden Problemen im Ausbildungsförderungsrecht, um die Situation von Studierenden aber auch Schülerinnen und Schülern aus bildungsfernen und einkommensschwächeren Schichten zu verbessern.

Neben der Erhöhung der Wohnbedarfsanteile bzw. Wohnbedarfssätze für Schüler bzw. Studierende halten die Antragsteller insbesondere eine Erhöhung des Grundbedarfs, sowie der Freibeträge und Sozialpauschalen für erforderlich. Außerdem müssten die Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung angepasst werden. Angesichts der großen Vielfalt der Bildungsbiographien sprechen sich die Initiatoren weiter dafür aus, zu prüfen, ob die im BAföG geltende Altersgrenze aufgehoben oder angepasst werden könne. Nach der Vorstellung im Plenum wird der Entschließungsantrag zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.

 

Quelle: PlenumKOMPAKT der 966. Bundesratssitzung

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