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Anträge zum Schwangerschaftsabbruch im Bundestag

- Gesetzgebung

Reform von § 218 StGB, besserer Schutz für ungewollt Schwangere

Auf eine Initiative von Grünen und SPD wurden letzte Woche zwei Anträge zum Schwangerschaftsabbruch in den Bundestag eingebracht. In einem Gesetzentwurf wird gefordert, dass bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche ein Abbruch der Schwangerschaft grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein soll (BT-Drucks. 20/13775). Ein weiterer Gesetzentwurf hat die Verbesserung der Versorgungslage von ungewollt Schwangeren zum Ziel (BT-Drucks. 20/13776).

 

Initiative für Neuregelung von Paragraf 218

Den Antrag auf Neuregelung von Paragraf 218 Strafgesetzbuch hatten bis Donnerstag rund 240 Abgeordnete unterschrieben. Laut Gesetzentwurf soll der Abbruch einer Schwangerschaft nach Ende der zwölften Woche grundsätzlich rechtswidrig bleiben. Jedoch soll er bei Vorliegen einer medizinischen Indikation nach deren ärztlicher Feststellung bis zum Beginn der Geburt rechtmäßig sein.

Die Initiatoren erläutern im Entwurf:

Aufgrund der praktischen Auswirkungen stellt die geltende Regelung des Schwangerschaftsabbruchs eine erhebliche Einschränkung der Selbstbestimmung, der persönlichen Integrität und der körperlichen Autonomie Schwangerer dar und kann ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit Schaden zufügen. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, Regelungen über den Schwangerschaftsabbruch widerspruchsfrei so in die Gesamtrechtsordnung zu integrieren, dass die grundrechtlichen Positionen in einen verhältnismäßigen Ausgleich gebracht werden. Das erfordert die Akzeptanz eigenverantwortlicher Entscheidungen Schwangerer über die Schwangerschaft jedenfalls in den ersten Wochen der Schwangerschaft. Die verfassungsrechtliche Schutzpflicht zugunsten von Embryonen und Feten steht einem solchen Konzept nicht entgegen. Die Schutzpflicht adressiert den Staat, nicht die Schwangere.

Die Grundrechte der Schwangeren setzten dem staatlichem Handeln Grenzen, heißt es in dem Entwurf weiter.

 

Bessere Versorgung von ungewollt Schwangeren

Die Notwendigkeit für den zweiten Antrag begründen die Unterzeichner mit neuen Forschungsergebnissen. Eine Studie, die durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert und im April veröffentlicht wurde, habe gezeigt, dass fast 60 Prozent der befragten Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen, Schwierigkeiten haben, den Schwangerschaftsabbruch zu organisieren. Fast 60 Prozent der Befragten hätten demnach Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Informationen, zitiert der Antrag die Studienergebnisse weiter.

Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung unter anderem, sicherzustellen, dass Schwangerschaftsabbrüche kostendeckend durch die Krankenkassen finanziert werden und Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen werden. Den Krankenkassen müsse möglichst gleichzeitig ermöglicht werden, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten und für eine Kostenübernahme bei Geringverdienenden zu sorgen. Ebenfalls möglichst gleichzeitig soll der Zugang zu nicht verschreibungspflichtigen Notfallkontrazeptiva wie der sogenannten Pille danach gewährleistet werden. Auch sollen mehr Forschungsmittel für Verhütungsmittel für alle Geschlechter, gerade auch für Männer, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.

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