BMJV legt Gesetzentwurf vor
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 5.2.2026 einen Gesetzentwurf zur punktuellen Anpassung des Rechts des Versorgungsausgleichs veröffentlicht. Ziel der vorgeschlagenen Änderungen ist es, die Teilhabegerechtigkeit bei der Aufteilung von Rentenansprüchen nach einer Scheidung zu verbessern und bestehende Regelungslücken zu schließen.
Ausgleich künftig noch nach Abschluss der Scheidung möglich
Kernanliegen des Entwurfs ist der nachträgliche Ausgleich vergessener, verschwiegener oder übersehener Rentenanrechte. Nach geltendem Recht gehen solche Versäumnisse bislang zulasten eines Ex-Ehegatten. Künftig soll es möglich sein, entsprechende Rentenanrechte auch nach Abschluss des Scheidungsverfahrens noch auszugleichen. Vorgesehen ist ein Zahlungsanspruch zwischen den Ex-Ehegatten, sodass im Rentenalter monatlich die Hälfte des bislang nicht berücksichtigten Anrechts weitergegeben wird.
Darüber hinaus sollen künftig auch bestimmte Rentenansprüche von Unternehmern in den Versorgungsausgleich einbezogen werden. Betroffen sind insbesondere kapitalgedeckte Versorgungsanrechte beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, die bislang nicht ausgeglichen werden. Damit soll eine Gleichbehandlung mit entsprechenden Anwartschaften von Arbeitnehmern erreicht werden.
Grundlage des Entwurfs sind Vorschläge der Versorgungsausgleichskommission
Weitere Änderungen zielen auf eine Vereinfachung und praxisgerechte Fortentwicklung des Versorgungsausgleichsrechts. So soll der Entstehung von Kleinstanrechten noch mehr vorgebeugt werden, um eine Zersplitterung der Altersversorgung zu vermeiden und Verwaltungskosten zu reduzieren. Zudem ist eine gesetzliche Klarstellung zur Kürzung von Witwenrenten vorgesehen, um die Kostenneutralität des Versorgungsausgleichs für die Versorgungsträger sicherzustellen. Schließlich soll die gerichtliche Überprüfung des Versorgungsausgleichs bei veränderten Umständen künftig bereits zwei Jahre vor Renteneintritt möglich sein (statt bislang ein Jahr vor Renteneintritt).
Der Gesetzentwurf beruht auf Vorschlägen der interdisziplinär besetzten Versorgungsausgleichskommission des Deutschen Familiengerichtstages. Regelungen zu vergessenen Anrechten und Verfahrensverbesserungen waren bereits Gegenstand eines Gesetzgebungsvorhabens in der letzten Legislaturperiode. In FamRZ 2024, 1602 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}, stellte Helmut Borth Zielsetzung und den Inhalt des Entwurfs vor und setzte sich mit diesem auch kritisch auseinander.
Der neue Referentenentwurf wurde an Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 6.3.2026 abgegeben werden.