Kabinett beschließt Formulierungshilfe
Das Bundeskabinett hat eine vom BMJ vorgelegte Formulierungshilfe gebilligt, mit der zentrale Wertgrenzen für Rechtsmittel moderat steigen sollen. Ziel ist ein Gleichlauf mit der geplanten Anhebung der Zuständigkeitsstreitwerte bei den Amtsgerichten und die Berücksichtigung der Preisentwicklung seit den letzten Anpassungen. Zugleich erhofft sich die Bundesregierung eine Entlastung der Gerichte durch weniger Rechtsmittelverfahren und damit kürzere Verfahrensdauern.
Die geplanten Änderungen im Überblick
- Berufung / vermögensrechtliche FamFG-Beschwerde / „billiges Ermessen“ (§ 511 ZPO, § 61 FamFG, § 495a ZPO):
600 € → 1.000 €
(Berufungen sind weiterhin statthaft, wenn das Ausgangsgericht sie zulässt; die Zulassungsmöglichkeit bleibt unberührt.) - Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH (§ 544 ZPO):
20.000 € → 25.000 € - Kostenbeschwerden (§ 567 ZPO, § 304 StPO, §§ 66, 68, 69 GKG; §§ 57, 59, 60 FamGKG; §§ 4, 9 JVEG; § 33 RVG; § 108 OWiG; §§ 81, 83 GNotKG):
200 € → 300 €
Die Änderungen sollen im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit der Erhöhung der Zuständigkeitsstreitwerte bei den Amtsgerichten umgesetzt werden. Die Formulierungshilfe wurde auf der Website des BMJV veröffentlicht.