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Änderungsvorschläge für Eheöffnungsumsetzungsgesetz

- Gesetzgebung

Bundesrat und Bundesregierung zur Umsetzung des Eheöffnungsgesetzes

Die Bundesregierung hat die Stellungnahme des Bundesrates und ihre Gegenäußerung betreffend den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (BT-Drucks. 19/4670) vorgelegt. Laut Unterrichtung (BT-Drucks. 19/5413) regt der Bundesrat unter anderem an, im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie vorgesehene Änderungen in diesem und einem weiteren Gesetzgebungsverfahren aufeinander abzustimmen sind.

Die Bundesregierung nimmt in ihrer Gegenäußerung zu den Prüfbitten Stellung und betont, dass sie im weiteren Verlauf der beiden Gesetzgebungsverfahren insbesondere auf Kohärenz achten werde. Zwei Änderungsvorschlägen stimmt die Bundesregierung zu, darunter einer Neufassung von § 54 S. 1 Nr. 2 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV). So soll ein umfassender vergleichbarer Schutz von Ausländern, die eine gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen haben, mit dem geltenden Schutz von ausländischen Lebenspartnern im Aufenthaltsrecht gewährleistet werden.

 

Einheitliche Umwandlung von Lebenspartnerschaften sichern

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die einheitliche Umsetzung der durch das Gesetz zur Einführung Eheöffnungsgesetzes ermöglichten Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen zu gewährleisten, Unklarheiten zu beseitigen und nicht mehr erforderliche Regelungen aufzuheben. Seit Inkrafttreten des Eheöffnungsgesetzes am 1.10.2017 können gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaften mehr begründen. Sie können jedoch eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Diese gesetzlichen Neuregelungen machen dem Entwurf zufolge unter anderem konzeptionelle Angleichungen im Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht sowie im Internationalen Privatrecht notwendig.

Den Referentenentwurf legte das BMJV im Juni vor. Dem durch das Eheöffnungsgesetz verstärkten abstammungsrechtlichen Reformbedarf wird im Entwurf des BMJV nicht Rechnung getragen. Das Ministerium begründet dies mit der "Komplexität dieses Rechtsgebiets". Einen Gesetzentwurf, mit dem die abstammungsrechtlichen Regelungen an die Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen angepasst werden sollen, hat ebenfalls im Juni die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt.

 

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 842 vom 6.11.2018

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