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Änderung des Versorgungsausgleichgesetzes

- Gesetzgebung

Bundesregierung reagiert auf Stellungnahme des Bundesrats

Die Bundesregierung äußerte sich zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf "zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" (BT-Drs. 18/9532). Dies ist einer von der Bundesregierung veröffentlichten Unterrichtung (BT-Drs. 18/9834) zu entnehmen. Die Regierung gibt in ihrer Gegenäußerung bekannt, dass sie im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens den Vorschlag des Bundesrates prüfen wird, in den Gesetzentwurf einen Artikel zur Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes einzufügen. Sie begrüße "insbesondere die hinter dem Vorschlag zu vermutende Bereitschaft eines oder mehrerer Länder, auf Landesebene die interne Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis einzuführen".

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, wurde im Rahmen der Strukturreform des Versorgungsausgleichs im Jahr 2009 auf Bundesebene "die interne Teilung von Beamtenversorgungen eingeführt und dementsprechend ein Erstattungsanspruch zugunsten des Bundes geregelt". Eine entsprechende Einführung der internen Teilung auf Landesebene sei bislang noch nicht erfolgt. Zu dem der Regierung vorab nicht bekannten Änderungsantrag bestehe jedoch "noch komplexer inhaltlicher und rechtsförmlicher Prüfungs- und Formulierungsbedarf", bei dem fraglich sei, "ob er im hier angestrebten Verfahren abgebildet werden kann". Der Gesetzentwurf sei eilbedürftig und solle noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Quelle: Aktuelle Meldung (hib) des Deutschen Bundestags vom 13. Oktober 2016

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