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Adoptionshilfegesetz tritt in Kraft

- Gesetzgebung

Neue Regelungen gelten ab 1.4.2021

Heute trat das neue Adoptionshilfegesetz in Kraft. Es reformiert insbesondere das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) und das Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG). Daneben sind auch internationale Adoptionen betroffen. Insbesondere die Anerkennung von im Ausland erfolgten Adoptionsentscheidungen wird neuen und verschärften Regelungen unterworfen.

 

Umfassende Neuregelungen

Durch die vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen sollen sowohl Adoptiv- als auch Herkunftsfamilie bei der Adoption von Kindern mehr Beratung und Hilfe erhalten. Beide hätten künftig einen Anspruch darauf, auch nach der Adoption fachlich begleitet zu werden.

Ziel des Gesetzes ist auch, den offenen Umgang mit Adoptionen zu fördern. Adoptionsvermittlungsstellen sollen Eltern ermutigen, offen mit dem Kind über die Adoption zu sprechen. Außerdem soll mit Herkunftseltern und Adoptionsbewerbern erörtert werden, ob und wie der Informationsaustausch oder Kontakt mit den Herkunftseltern im Sinne des Kindeswohls gestaltet werden kann. Herkunftseltern erhalten zudem einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind, sofern diese von der Adoptivfamilie freiwillig zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus verbietet der Gesetzesbeschluss Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle. So soll sichergestellt werden, dass die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Adoption vorbereitet und die Interessen des Kindes ausreichend berücksichtigt werden. Außerdem sind künftig bei allen Auslandsadoptionen international vereinbarte Schutzstandards einzuhalten. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird zudem ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.

 

Weiterführende Informationen

Im FamRZ-Artikel „Das Adoptionshilfe-Gesetz“ stellt der Autor Stefan Schlauß alle wesentlichen Neuerungen durch das Gesetz vor. Außerdem erläutert er die Änderungen für das familiengerichtliche Anerkennungsverfahren nach § 2 AdWirkG.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat Empfehlungen veröffentlicht, die die rechtlichen Neuregelungen in den Blick nehmen und die Umsetzungsschritte und Bedarfe ausloten, die für die Fachpraxis der Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland daraus folgen.

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