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300.000 zusätzliche Kinder bekommen Unterhaltsvorschuss

Bericht über den Ausbau des Unterhaltsvorschusses liegt vor

Am 22.8.2018 hat das Bundeskabinett den Bericht über die Auswirkungen des Ausbaus des Unterhaltsvorschussgesetzes verabschiedet. Daraus geht hervor, dass durch den Ausbau mehr Kinder und Jugendliche, die keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt bekommen, profitieren. zum Stichtag 31.3.2018 erhielten rund 714.000 Kinder und Jugendliche Unterhaltsvorschuss, fast 300.000 mehr als vor der Reform. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey bezeichnete den Ausbau des Unterhaltsvorschusses daher als „großen Erfolg“.

Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss lagen im Jahr 2017 bei rund 1,1 Milliarden Euro. Der Bund trug davon gemäß seinem Anteil an den Ausgaben von 33 Prozent im 1. Halbjahr und von 40 Prozent im 2. Halbjahr insgesamt rund 405 Millionen Euro. Die Einnahmen aus dem Rückgriff beliefen sich im Jahr 2017 auf insgesamt rund 209 Millionen Euro für Bund und Länder zusammen. 

 

Rückgriffquote soll gesteigert werden

Der Bericht zeigt, dass die zuständigen Ämter nach der Reform zunächst die gestiegene Zahl der Anträge bewältigen mussten. Dies ist zum großen Teil gelungen. Nun gilt es, das zweite Ziel der Reform in Angriff zu nehmen - die Verbesserung des sogenannten Rückgriffs. Giffey kündigte an künftig die „Daumenschrauben“ anlegen zu wollen bei Eltern, die Unterhalt zahlen könnten, aber nicht wollen. Bund und Länder werden gemeinsame Standards entwickeln, um mehr säumige Unterhaltspflichtige zur Zahlung zu bewegen.

Diesen Prozess werden wir zügig vorantreiben und dabei auch auf unkonventionelle Methoden zurückgreifen, wie beispielsweise Fahrverbote für Unterhaltssäumige – nach dem Motto: Wer nicht zahlt, läuft.

Im Herbst wird das Bundesfamilienministerium dem Bundestag über die Entwicklungen berichten. Die Bundesregierung plant zudem, in dieser Legislaturperiode den Kinderzuschlag zu verbessern. In diesem Rahmen soll auch sichergestellt werden, dass die Leistungen Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss gut aufeinander abgestimmt sind.

Hintergrund: Reform des UVG

Kinder von Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Mit dem Inkrafttreten der Reform zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses wird seit dem 1.7.2017 Unterhaltsvorschuss für alle Kinder bis 12 Jahre ohne Begrenzung der Bezugsdauer gezahlt. Für Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es seit dem 1. Juli 2017 ebenfalls einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Voraussetzung ist, dass das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.  Die Höhe des Unterhaltsvorschusses leitet sich aus dem Mindestunterhalt ab.

 

Quelle: Pressemitteilung des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung vom 22.8.2018 und Pressemitteilung des BMFSFJ vom 22.8.2018

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