Europarat veröffentlicht Sonderbericht
Der Lanzarote-Ausschuss des Europarats hat am 1.6.2026 seine 10. Tätigkeitsbilanz veröffentlicht. Die Sonderausgabe steht im Zeichen des 15-jährigen Bestehens der Lanzarote-Konvention, des ersten umfassenden und rechtlich verbindlichen internationalen Übereinkommens zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch.
Fortschritte beim Schutz vor sexuellem Missbrauch
Das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch wurde bislang von 48 Vertragsparteien ratifiziert und steht auch Staaten außerhalb Europas zum Beitritt offen. Der Lanzarote-Ausschuss überwacht die Umsetzung des Übereinkommens durch die Vertragsstaaten.
Der nun veröffentlichte Bericht hebt insbesondere zwei Arbeitsschwerpunkte des Jahres 2025 hervor. Zum einen verweist er auf den Bericht „Protecting children against sexual abuse in the circle of trust: Legal frameworks“. Darin begrüßte der Ausschuss Fortschritte seit 2015, insbesondere bei der Strafbarkeit sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Personen in anerkannten Vertrauens-, Autoritäts- oder Einflusspositionen. Auch Verbesserungen beim Schutz betroffener Kinder in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren werden genannt. Zugleich enthält der Bericht Empfehlungen für weitere Schritte, etwa zum besseren Schutz von Kindern vor Missbrauch im familiären Umfeld und zum Umgang mit schädlichem sexualisiertem Verhalten unter Kindern.
Bessere Datengrundlagen für Kinderschutzpolitik
Zum anderen verweist die Tätigkeitsbilanz auf einen Bericht zu Mechanismen der Datenerhebung über sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch von Kindern in 36 Staaten innerhalb und außerhalb Europas. Erstmals wurden dabei umfassend gute Praktiken und bestehende Lücken bei der Datenerhebung zusammengestellt.
Der Lanzarote-Ausschuss empfiehlt den Vertragsstaaten, verfügbare Daten konsequenter für evidenzbasierte politische Maßnahmen zu nutzen. Dies soll nicht nur der Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen dienen, sondern auch der Überprüfung ihrer Umsetzung und Wirksamkeit.