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10,2 Milliarden Euro für Familien

- Gesetzgebung

Hauhaltsausschuss nimmt Etat-Entwurf 2018 des BMFSFJ an

Der Haushaltsausschuss hat den Etat-Entwurf 2018 für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorerst ohne Änderungen angenommen. Für den Entwurf der Bundesregierung stimmten die Ausschussmitglieder der Fraktionen CDU/CSU und SPD. Die Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Etat-Ansatz. Kein Änderungsantrag der Opposition fand eine Mehrheit. Damit sollen dem von Bundesministerin Franziska Giffey (SPD) verantworteten Ressort in diesem Jahr Mittel für Ausgaben in Höhe von 10,2 Milliarden Euro bei Einnahmen von 216 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Gegenüber 2017 sollen die Ausgaben um rund 681 Millionen Euro aufwachsen.

Die zusätzlichen Mittel sollen unter anderem in

  • eine gute Kinderbetreuung
  • eine bessere Unterstützung für Alleinerziehende
  • mehr Hilfe für ältere Menschen
  • die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

investiert werden. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey sagte anlässlich der Vorstellung des Haushalts im Bundestag am 17.5.2018:

Wir investieren in gute, faire Chancen für alle Kinder. Wir investieren in gute Kinderbetreuung und damit in die Fachkräfte, die für einen wichtigen sozialen Beruf mehr Anerkennung verdient haben. Wir kümmern uns um die Kümmerer. Und wir investieren in starke Familien, in starke Frauen und Mütter, Männer und Väter, die alles können: Familie und Beruf zusammen. All das sind Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

 

Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag

6,67 Milliarden Euro stehen laut Haushaltsentwurf für das Elterngeld zur Verfügung. Das sind rund 270 Millionen Euro mehr als noch im vergangenen Jahr. Die Zahl der Elterngeldbezieher steigt: Im Jahr 2017 wurden Elterngeld und ElterngeldPlus an 1,76 Millionen Mütter und Väter ausgezahlt. Das waren insgesamt 7 % mehr Personen als im Jahr 2016.

Weitere 866 Millionen Euro werden für den Unterhaltsvorschuss veranschlagt. Die Zunahme von rund 550 Millionen Euro gegenüber 2017 ist darauf zurückzuführen, dass der Unterhaltsvorschuss im vergangenen Jahr umfassend reformiert wurde. Die Altersgrenze, bis zu der die Leistung gezahlt werden kann, wurde von zwölf auf 18 Jahre erhöht. Die bisherige maximale Bezugsdauer von 72 Monaten entfiel.

Eine weitere Erhöhung der Investitionen wird es im kommenden Jahr mit der Reform des Kinderzuschlags geben. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey kündigte in ihrer Rede im Bundestag an, dass der Kinderzuschlag 2019 erhöht und vereinfacht werden soll. Die Leistung unterstützt Eltern mit niedrigem Einkommen. Durch ihn kann der Bezug von Arbeitslosengeld II vermieden werden.

 

Gute Kinderbetreuung

Weiter geht auch der Ausbau des Platzangebots der Kindertagesbetreuung. Dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden im Jahr 2018 planmäßig 400 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums zufließen. Hinzu kommen zusätzliche 263 Millionen Euro für gute Qualität in der Kindertagesbetreuung durch Programme wie etwa "KitaPlus" und "Sprachkitas". Insgesamt werden damit über 7000 Kitas und Kindertagesstätten gefördert.

Noch nicht im Haushalt 2018 enthalten sind die Investitionen für das Gute-Kita-Gesetz, das zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten soll. Damit wird sich der Bund erstmals dauerhaft und verlässlich an der Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung beteiligen. Das Gesetz enthält neun verschiedene Instrumente, um die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität zu unterstützen - von der Gebührenbefreiung über den Betreuungsschlüssel bis zur Sprachförderung. Der Bund stellt den Ländern dafür allein in dieser Legislaturperiode zusätzliche 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

 

Volltext: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018), BT-Drucks. 19/1700, Einzelplan 17

Quelle: Heute im Bundestag (hib) 417/2018 vom 14.6.2018 und aktuelle Meldung des BMFSFJ vom 17.5.2018

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