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Ärztliche Zwangsmaßnahmen: Sachverständige sehen Nachbesserungsbedarf

Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags

Änderungen bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht waren am 7.10.2026 Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages. Es wurden folgende Sachverständige gehört:

  • Jörg Grotkopp, Direktor des Amtsgerichts Bad Segeberg
  • Walter Klitschka, Bundesverband freier Berufsbetreuer
  • Volker Lipp, Professor an der Universität Göttingen
  • Hülya Özkan, Vorsitzende des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen
  • David Schneider-Addae-Mensah, Rechtsanwalt
  • Katarina Stengler, Aktion Psychisch Kranke
  • Konrad Veitenhansl, Leiter des Betreuungsgerichts beim Amtsgericht München

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen setzt die Bundesregierung eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.11.2024 um. Das Gericht hatte den ausnahmslosen Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen für teilweise verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Neuregelung bis zum 31.12.2026 aufgegeben.

 

Unterschiedliche Bewertungen der Sachverständigen

Volker Lipp begrüßte die geplante Neuregelung. Sie entspreche den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und sichere die Grundrechte der Betroffenen durch ein mehrstufiges Verfahren. Auch Jörg Grotkopp sah den verfassungsgerichtlichen Auftrag als erfüllt an, warnte jedoch vor einem erheblichen zusätzlichen Verfahrensaufwand.

Walter Klitschka sprach sich für eine weitergehende Öffnung ambulanter Zwangsbehandlungen aus. Die vorgesehenen Dokumentationspflichten kritisierte er als bürokratisch. Hülya Özkan bemängelte dagegen, dass für Behandlungen außerhalb eines Krankenhauses kaum ein tatsächlicher Anwendungsbereich verbleibe. Entscheidend müsse eine Prüfung der Umstände des Einzelfalls sein.

David Schneider-Addae-Mensah äußerte grundsätzliche menschen- und verfassungsrechtliche Bedenken gegen Zwangsbehandlungen und warnte vor einer Ausweitung solcher Maßnahmen. Er plädierte dafür, Ausnahmen vom Krankenhausvorbehalt möglichst restriktiv zu regeln.

Katarina Stengler forderte eine systematische Erfassung und Auswertung von Zwangsmaßnahmen. Bislang fehle es an belastbaren Daten über deren Durchführung. Ein gesetzlich geregeltes Monitoring könne dazu beitragen, Zwangsmaßnahmen zu reduzieren.

 

Weitere Änderungen gefordert

Der Bundesrat hatte unter anderem Erleichterungen bei bestimmten betreuungsrechtlichen Genehmigungsverfahren und eine Verlängerung der gerichtlichen Genehmigungsdauer für ärztliche Zwangsmaßnahmen von sechs Wochen auf drei Monate vorgeschlagen. Die Bundesregierung lehnte diese Forderungen ab. Konrad Veitenhansl befürwortete dagegen die vom Bundesrat angeregten Änderungen aus Sicht der gerichtlichen Praxis.

Neben dem Gesetzentwurf standen ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Reduzierung von Zwangsbehandlungen sowie ein Änderungsantrag der Grünen auf der Tagesordnung. Letzterer sieht zusätzliche Verpflichtungen zur Qualitätssicherung und Vermeidung von Zwangsmaßnahmen vor.

Zum Weiterhören: In FamRZ-Podcast Folge 34 widmete sich das Host-Team mit den Gästen Angie Schneider und Volker Lipp dem Thema Ärztliche Zwangsmaßnahmen.

 

Quelle: Deutscher Bundestag, Anhörung im Rechtsausschuss, Heute im Bundestag (hib) vom 7.10.2026

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