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Änderung des Justizkosten- und Rechtsanwaltsvergütungsrechts

BMJV legt Gesetzesentwurf vor

Das BMJV hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Justizkosten- und Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) vorgelegt. Seit der letzten größeren Überarbeitung im Jahr 2013 wurde sowohl das Justizkosten- als auch das Rechtsanwaltsvergütungsrecht nicht mehr angepasst.

Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und der gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb soll nun die gesetzliche Rechtsanwaltsvergütung angehoben werden. Auch die Gerichtsgebühren bedürfen u. a. wegen gestiegener Sach- und Personalkosten der Justiz einer Anpassung. Dieser Anpassungsbedarf wird im Referentenentwurf aufgegriffen, der hier abrufbar ist.

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