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Zweckbindung des Mindestelterngeldes

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 23.2.2022 - VII ZB 41/21

Das Mindestelterngeld nach § 2 IV S. 1 BEEG ist aufgrund seiner besonderen Zweckbindung nicht den eigenen Einkünften des Unterhaltsberechtigten im Sinne von § 850c VI ZPO zuzurechnen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2022, Heft 9, m. Anm. Helmut Borth.

 

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