Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Zwangsbehandlung von Kindern

- Entscheidungen Leitsätze

Amtsgericht Merzig, Beschluss v. 26.6.2025 – 20 F 132/25 UB

Ärztliche Zwangsmaßnahmen gegen den Willen des Kindes bedürfen zwar grundsätzlich keiner familiengerichtlichen Genehmigung, allerdings hat das Familiengericht in dem Fall, dass eine Freiheitsentziehung zur Durchführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme erforderlich ist, bei der Genehmigung dieser Freiheitsentziehung auch die Zulässigkeit der Zwangsmaßnahme nach den Maßstäben zur Zwangsbehandlung Volljähriger zu prüfen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. Isabell Götz.

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