Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Zustellung bei mehreren im Betreuungsverfahren bestellten Verfahrensbevollmächtigten

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 13.1.2021 – XII ZB 386/20

1. Auch im Betreuungsverfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Verfahrensbevollmächtigten und nicht an den Betroffenen selbst zu erfolgen. Eine gleichwohl an den anwaltlich vertretenen Betroffenen vorgenommene Zustellung ist wirkungslos und setzt Fristen nicht in Lauf (im Anschluss an BGH, Beschluss v. 29.4.2010 – V ZB 202/09 –, juris, und Senatsbeschluss v. 11.5.2016 – XII ZB 582/15 –, FamRZ 2016, 1259 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

2. Haben sich für einen Beteiligten mehrere Verfahrensbevollmächtigte mit umfassender Zustellungsvollmacht bestellt, so ist für den Beginn des Laufs von verfahrensrechtlichen Fristen die zeitlich erste Zustellung an einen von ihnen ausschlaggebend (im Anschluss an BGH, Urteil v. 12.3.2019 – VI ZR 277/18 –, NJW 2019, 2397).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

Zurück