Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Zuständigkeit für Entscheidung zur Auflösung der Ehe

- Entscheidungen Leitsätze

EuGH, Urteil v. 6.7.2023 – Rs. C-462/22

Art. 3 I Buchst. a sechster Gedankenstrich Brüssel IIa- VO ist dahin auszulegen, dass er die Zuständigkeit des Gerichts eines Mitgliedstaats für die Entscheidung über einen Antrag auf Auflösung der Ehe davon abhängig macht, dass der Antragsteller, der Staatsangehöriger dieses Mitgliedstaats ist, den Nachweis erbringt, dass er seit mindestens sechs Monaten unmittelbar vor Einreichung seines Antrags einen gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat erlangt hat.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 18, m. Anm. Wolfgang Hau.

Zurück