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Zuständigkeit bei Kindesentführung in Drittstaat

- Entscheidungen Leitsätze

Europäischer Gerichtshof, Urteil v. 24.3.2021 - Rs. C-603/20 PPU

Art. 10 Brüssel IIa-VO ist dahin auszulegen, dass er im Fall der Feststellung, dass ein Kind zum Zeitpunkt der Stellung eines die elterliche Verantwortung betreffenden Antrags infolge einer Entführung in einen Drittstaat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Staat erlangt hat, nicht anwendbar ist. In einem solchen Fall ist die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts gemäß den anwendbaren internationalen Übereinkommen oder, in Ermangelung eines solchen internationalen Übereinkommens, gemäß Art. 14 dieser Verordnung zu ermitteln.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint in FamRZ 2021, Heft 10, m. Anm. Höhn.

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