Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Zuständigkeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung

- Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil v. 4.10.2018 – Rs. C-478/17

Art. 15 Brüssel IIa-VO ist dahin auszulegen, dass er in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, in der die beiden angerufenen Gerichte nach Art. 12 bzw. 8 dieser Verordnung für die Entscheidung in der Hauptsache zuständig sind, nicht anwendbar ist.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2019, Heft 1, m. Anm. Mankowski.

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