- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss v. 18.1.2024 – 9 UF 744/23
- Bei gemeinsamer elterlicher Sorge dient der Umgang auch zur Verteilung der Betreuungslast zwischen den Elternteilen.
- Für eine konkrete gerichtliche Umgangsregelung ist es ausreichend, dass der angeordnete Umgang praktikabel ist und regelmäßig ausgeübt werden kann.
- Dem umgangsberechtigten Elternteil ist es bei erweiterten Umgängen zuzumuten, das Kind an einzelnen Terminen teilweise fremdbetreuen zu lassen.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 9, m. Anm. Katja Kupko, zusammen mit der Entscheidung des OLG Brandenburg v. 9.1.2024 – 13 WF 1/24.