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Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde in Unterbringungssachen

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 30.1.2019 – XII ZB 554/18

  1. In Unterbringungssachen ist eine Rechtsbeschwerde nur dann ohne Zulassung statthaft, wenn sie sich gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts richtet, der die Unterbringung oder die freiheitsentziehende Maßnahme anordnet (§ 70 III S. 2 FamFG).
  2. Eine Rechtsmittelbelehrung, die fälschlicherweise darauf hinweist, dass gegen den Beschluss das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde stattfinde, stellt keine Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde dar (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 5.7.2017 – XII ZB 509/15 -, FamRZ 2017, 1608 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2019, Heft 8.

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