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Zugewinnausgleich: Abfindung aus Arbeitsverhältnis

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss v. 11.1.2022 - 6 UF 91/21

  1. Zur Zuordnung einer Abfindungszahlung aus einem aufgelösten Arbeitsverhältnis zum Unterhalt oder Zugewinn. (Leitsatz der Redaktion)
  2. Die einem Ehegatten anlässlich der Auflösung eines Arbeitsvertrages zugeflossene Abfindung kann mit dem zum Stichtag gemäß § 1384 BGB maßgeblichen Kapitalbetrag eine dem Zugewinnausgleich unterliegende Vermögensposition sein. (Leitsatz von der Redaktion abgeändert)
  3. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kapitalbetrag nicht aufgrund des Einsatzes für den Ehegattenunterhalt dem Doppelverwertungsverbot unterliegt, weil der Unterhaltspflichtige aufgrund einer stichtagsbezogenen Prognose den Kapitalbetrag weder zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts noch des Unterhalts eines anderen Unterhaltsberechtigten einsetzen muss. (Leitsatz von der Redaktion abgeändert)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung ist zur Veröffentlichung vorgesehen in FamRZ 2022, Heft 11, m. Anm. Borth.

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