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Wissenszurechnung bei Rechtsgeschäften eines Testamentsvollstreckers

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Urteil v. 19.3.2021 - V ZR 158/19

  1. Verkauft der Testamentsvollstrecker ein Nachlassgrundstück, kann ihm die Kenntnis der Erben über Mängel der Kaufsache oder andere offenbarungspflichtige Umstände nicht nach den für juristische Personen und öffentliche Körperschaften geltenden Grundsätzen über die „Organisation eines innerbetrieblichen Informationsaustausches“ zugerechnet werden.
  2. Eine solche Zurechnung findet auch im Verhältnis eines Grundstücksverkäufers zu einer von ihm (nur) mit der Verwaltung des Grundstücks beauftragten, rechtlich und organisatorisch selbständigen Hausverwaltung nicht statt (Bestätigung von Senat, Urteil v. 22.11.1996 - V ZR 196/95 -, NJW-RR 1997, 270).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

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