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Wirksamkeit einer iranischen talaq-Scheidung

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 1.7.2026 - XII ZB 208/23

Bei einer infolge des einseitigen Scheidungsbegehrens des Ehemanns in Iran erfolgten Verstoßung der Ehefrau durch Ausspruch der Scheidungsformel (talaq) handelt es sich ungeachtet des vorgeschalteten familiengerichtlichen Verfahrens und der anschließenden Registrierung um eine Privatscheidung, die nicht der „verfahrensrechtlichen Anerkennung“ nach § 109 FamFG unterliegt, sondern deren Wirksamkeit anhand der materiellen Voraussetzungen des kollisionsrechtlich berufenen Scheidungsrechts zu beurteilen ist.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst in der FamRZ veröffentlicht mit Anm. Gunnar Franck. Sie ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen. Vorinstanz: OLG Bremen, FamRZ 2023, 1500 {FamRZ-digital | }.

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