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Wiedereinsetzung im Kindesunterhaltsverfahren

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 23.9.2020 – XII ZB 94/20

Einem Beteiligten im Kindesunterhaltsverfahren ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Beschwerdefrist zu gewähren, wenn er innerhalb der Frist ein vollständiges Verfahrenskostenhilfegesuch eingebracht hat und vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, dass der Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werde (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 26.10.2005 – XII ZB 125/05 –, FamRZ 2006, 32 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

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