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Wert der Pflicht zur Auskunftserteilung

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 16.8.2017 – XII ZB 429/16

Zur Bewertung des vom Auskunftspflichtigen aufzuwendenden Zeitaufwands ist grundsätzlich auf die Stundensätze zurückzugreifen, die der Auskunftspflichtige als Zeuge in einem Zivilprozess erhalten würde, wenn er mit der Erteilung der Auskunft weder eine berufstypische Leistung erbringt noch einen Verdienstausfall erleidet. Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass die zur Auskunftserteilung erforderlichen Tätigkeiten in der Freizeit erbracht werden können (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 27.4.2016 - XII ZB 527/15 -, FamRZ 2016, 1154).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 23.

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