- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 22.2.2023 – IV ZB 13/22
Bei der Bestimmung des Werts des mit der Klage in Anspruch genommenen Nachlasses sind eigene Forderungen des Klägers gegen den Nachlass nicht in Abzug zu bringen.
(Leitsatz der Redaktion)