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Wechselmodell nicht ausgeschlossen

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 1.2.2017 – XII ZB 601/15

1. Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen. Auch die Ablehnung des Wechselmodells durch einen Elternteil hindert eine solche Regelung für sich genommen noch nicht. Entscheidender Maßstab der Regelung ist vielmehr das im konkreten Einzelfall festzustellende Kindeswohl.

2. Die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Umgangsregelung setzt eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus (Fortführung des Senatsbeschlusses v. 15.6.2016 – XII ZB 419/15 -, FamRZ 2016, 1439 [m. Anm. Lack] {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}). Dem Kindeswohl entspricht es daher nicht, ein Wechselmodell zu dem Zweck anzuordnen, eine Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit erst herbeizuführen.

3. Ist das Verhältnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes.

4. Das Familiengericht ist im Umgangsverfahren zu einer umfassenden Aufklärung verpflichtet, welche Form des Umgangs dem Kindeswohl am besten entspricht. Dies erfordert grundsätzlich auch die persönliche Anhörung des Kindes (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 15.6.2016 - XII ZB 419/15 -, FamRZ 2016, 1439 [m. Anm. Lack]).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 7, m. Anm. Schwonberg. Die Entscheidung ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen. Vorinstanz war das OLG Nürnberg, FamRZ 2016, 2119 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.

 

Wechselmodell in der FamRZ:

Aufsatz "Anordnung eines Wechselmodells in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte seit der Grundsatzentscheidung des BGH v. 1.2.2017" von Tobias Helms und Stephanie Schneider in FamRZ 2020, 813 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Aufsatz "Praktische Betrachtungen zum Kindergeldausgleich beim Wechselmodell" von Gisela Wohlgemuth in FamRZ 2019, 1764 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Aufsatz "Die Berechnung des Kindesunterhalts beim Wechselmodell – ein praktikabler Weg de lege lata" von Susanne Wegener in FamRZ 2019, 1021 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Aufsatz "Anordnung eines Wechselmodells" von Alexander Schwonberg in FamRZ 2018, 1298 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Aufsatz „Kindesunterhalt und Wechselmodell – Eine vergleichende Perspektive“ von Nina Dethloff und Katharina Kaesling in FamRZ 2018, 73 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Aufsatz „Alternativentwurf eines Finanzierungsmodells bei Wechselbetreuung eines Kindes“ von Ernst Spangenberg in FamRZ 2017, 1383 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Aufsatz „Das Wechselmodell - Ausgleich der Versorgungsleistungen -" von Gisela Wohlgemuth in FamRZ 2017, 676 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Aufsatz „Die Unterhaltsrente im Wechselmodell – ein systemwidriges Danaergeschenk?“ von Martin Maaß in FamRZ 2017, 673 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Aufsatz „Wechselmodell ohne Barunterhaltspflicht?“ von Ernst Spangenberg in FamRZ 2016, 1426 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Aufsatz „Wechselmodell ohne Barunterhaltspflicht!“ von Martin Maaß in FamRZ 2016, 1428 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris} - Erwiderung auf die Stellungnahmen von Ernst Spangenberg, FamRZ 2016, 1426, und Gisela Wohlgemuth, FamRZ 2016, 1427

Aufsatz „Wechselmodell in der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe“ von Gerhard Christl in FamRZ 2016, 959 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Aufsatz „Die gerichtliche Anordnung des Wechselmodells" von Stephan Hammer in FamRZ 2015, 1433 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Aufsatz "Wechselmodell – unterhaltsrechtliche Fragen" von Christian Seiler in FamRZ 2015, 1845 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Aufsatz "Die unterhaltsrechtliche Abrechnung des Wechselmodells" von Eva Maria Bausch, Werner Gutdeutsch und Christian Seiler in FamRZ 2012, 258 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

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