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Vortrag zu Zulassungsgrund und -voraussetzungen i. R. der Vollstreckbarerklärung einer ausl. Umgangsentscheidung

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 11.11.2020 – XII ZB 318/20

Eine nach § 28 IntFamRVG im Verfahren der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Umgangsrechtsentscheidung statthafte Rechtsbeschwerde ist nur zulässig, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert. Der Beschwerdeführer muss den Zulassungsgrund bzw. die Zulassungsvoraussetzungen nicht nur benennen, sondern auch zu den jeweiligen Voraussetzungen substantiiert vortragen (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 25.7.2012 – XII ZB 170/11 –, FamRZ 2012, 1561 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

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