Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Vorlage vorhandener Nachweise erfüllt Belegpflicht im Zugewinnausgleichsverfahren

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 1.12.2021 - XII ZB 472/20

Die Verpflichtung zur Belegvorlage beschränkt sich auf die Vorlage vorhandener Nachweise. Eine Pflicht zur Erstellung von Belegen, die über die bloße Reproduktion bereits existierender Unterlagen - etwa durch Ausdruck - hinausgeht und eine eigene schöpferische Leistung erfordert, besteht nicht

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2022, Heft 6, m. Anm. Anatol Dutta.

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