- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 1.12.2021 - XII ZB 472/20
Die Verpflichtung zur Belegvorlage beschränkt sich auf die Vorlage vorhandener Nachweise. Eine Pflicht zur Erstellung von Belegen, die über die bloße Reproduktion bereits existierender Unterlagen - etwa durch Ausdruck - hinausgeht und eine eigene schöpferische Leistung erfordert, besteht nicht
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2022, Heft 6, m. Anm. Anatol Dutta.