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Vorläufige Bestellung eines Ergänzungs- oder Verhinderungsbetreuers

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 20.11.2019 – XII ZB 501/18

Besteht für den Betroffenen eine vorläufige Betreuung, so kann ein sog. Ergänzungs-oder Verhinderungsbetreuer ebenfalls nur vorläufig und damit durch einstweilige Anordnung bestellt werden.

Anm. d. Red.: Vorinstanz war u. a. das AmtsG Gießen, FamRZ 2018, 1697 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}. Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

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