- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 21.8.2019 - XII ZB 93/19
Auch ein sich selbst vertretender Rechtsanwalt hat Vorkehrungen dafür zu treffen, dass im Falle seiner Erkrankung ein Vertreter die notwendigen Verfahrenshandlungen vornimmt.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.